Frau Schletterer singt nicht mehr

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Ma
Urlauber! Benehmt Euch!
29.05.2024 08:40

„Sandburgen, Selfies, ins Meer pinkeln: das ist in diesen Urlaubsorten verboten!“  
Das ist die Überschrift eines Artikels, der heute auf web.de angeboten wird. Wie nicht anders zu erwarten, listet der Bericht Aktivitäten auf, die an bestimmten Urlaubsorten (Badeorte am Mittelmeer) mit einer Geldstrafe belegt werden. Und warum sie einer Geldstrafe unterliegen, wird sogar begründet. So ist es zum Beispiel auf einer bestimmten Straße in Italien untersagt, mit dem Auto einfach anzuhalten, um den schönen Ausblick als Hintergrund für ein Selfie zu nutzen. Das leuchtet ein, denn ein auf einer sehr schmalen Panoramastraße am Straßenrand abgestelltes Auto kann gewiß als gefährlich eingestuft werden.
Sandburgen sind ebenfalls in Italien verboten, da sie das Durchkommen der Strandbesucher ans Meer erschweren, zu Stolpern und Knochenbrüchen führen können. Nunja, mit ein bißchen gutem Willen akzeptiere ich auch das.
Tauben füttern, Kaugummi auf den Boden spucken, Zigarettenkippen im Sand ausdrücken – alles Dinge, die was kosten und m. E. gar nicht teuer genug sein können! Aber was mich wirklich erheitert, ist das Verbot, ins Meer zu pinkeln!
Das geht nämlich schon damit los, daß ich gar nicht weiß, wie man das macht! Ich habe das vor Jahrzehnten mal probiert, weil ich so dringend mußte und nirgends eine Toilette zu finden war. Also bin ich ins Wasser marschiert und wollte meine Blase entleeren. Aber da kam nix! Der Gegendruck des Wassers, in dem ich stand, war so hoch, daß ich überhaupt nicht pinkeln konnte! Da konnte ich noch so locker lassen, erleichtern konnte ich mich jedoch nicht.
Andere Leute können das aber offensichtlich, denn sonst müßte man es ja nicht verbieten. Aber: wie, um Himmels Willen, überwacht man das? Wenn an einem 300 Meter langen Strand auf einer Fläche von… sagen wir mal… 30 qm ein Mensch Wasser ins Wasser läßt, verfärbt sich ja noch nicht einmal irgendetwas rundherum. Zumal Meerwasser ja eh nicht so glasklar ist wie das Wasser in einem Swimming-Pool. Wie also will man da wem einen Strafzettel ausstellen? Und wie wird überhaupt von Fall zu Fall die Höhe des Bußgeldes festgelegt? „Bis zu 750 Euro“ können da anfallen, aber wie wird die konkrete Summe bemessen? An der Menge des abgegebenen Urins? Daran, welchen Umfang des Vergehens der Ertappte in einer peinlichen Befragung gesteht? Sehr kurios, diese Vorschrift!
Eine einzige wirklich relevante Sache habe ich aus dem Text für mich gelernt: in Italien gilt eine Anschnallpflicht für Hunde. Da müssen wir uns vor unserem nächsten Südtirol-Urlaub noch was einfallen lassen…

 

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