Frau Schletterer singt nicht mehr

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Wann kommt das Paket?
08.11.2021 16:29

Gerade stolperte ich über einen Artikel, in dem beschrieben ist, welche Rechte jemand hat, der auf die Zustellung eines Pakets wartet. Das heißt, eigentlich ging es genauer gesagt darum, welche Pflichten eine/e Zusteller/in hat bei dem Versuch, jemandem ein Paket zuzustellen.
Und dabei fiel mir doch sofort wieder jene Episode ein, die sich zutrug, als wir vor ein paar Jahren auf die Zustellung eines (zugegebenermaßen großen und schweren) Weinpaketes warteten.
Wir hatten bei einem Händler bestellt, mit dem wir bis dahin nur gute Erfahrungen gemacht hatten. Aber dieses eine Mal hatten wir eine Rechnung bekommen, ohne eine Lieferung erhalten zu haben. Zunächst nicht ungewöhnlich, denn der Händler kann ja nicht wissen, wann genau die Zustellung erfolgen würde. Aber als einige Zeit nach Rechnungserhalt der Wein immer noch nicht da war, fragten wir beim Händler nach, wann der denn wohl auf die Reise ginge.
Der Weinhändler zeigte sich seinerzeit ziemlich erstaunt, daß die Lieferung tatsächlich noch nicht erledigt sein sollte, und sicherte uns zu, umgehend beim beauftragten Lieferservice nachzufragen.
Tags drauf erhielten wir die Auskunft, der Lieferservice habe eine Zustellung versucht, aber wir seien nicht zu Hause gewesen. Das stimmte nicht, denn wir waren ganz sicher, am angeblichen Zustelldatum dagewesen zu sein.
Nun gut, unser braver Händler versicherte uns, die Lieferfirma habe zugesagt, am nächsten Tag mit dem Wein wieder bei uns vorbeizuschauen.
Tatsächlich hielt am angekündigten Datum ein weißer Lieferwagen vor unserem Haus, und ein Mann wuchtete unsere riesigen Weinkartons aus dem Laderaum.
Man könnte ja jetzt sagen: alles war gut. Der Wein war da, Problem gelöst. Gelöst war unser Problem tatsächlich, aber als wir auf die Kisten schauten, glotzte uns ein Vermerk entgegen, der datiert war auf den Tag des angeblich ersten Zustellversuchs (s. o.), und der besagte, wir hätten die Annahme der Pakete verweigert, und der Wein ginge deshalb nun zurück an den Absender.
Potzblitz! Wenn wir nur einen Tag später reklamiert hätten, wäre der Wein wohl tatsächlich an den Händler zurückgegangen gewesen; und das alles nur, weil dieser lustlose Zusteller mit diesen schweren Kisten die Fahrt vom Depot in unseren Ort nicht hatte machen wollen!
Dem Händler sind wir treu geblieben, wir kaufen nach wie vor dort ein. Und damit sowas nicht wieder vorkommt, hat er auch einen Vermerk in seiner Kundekartei gemacht, daß wir künftig von einem anderen Lieferdienst unsere Zustellungen erhalten wollen. Bisher hat das auch einwandfrei geklappt.

 

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